Luftaufnahmen mit der Filmdrohne.
Zwischen Filmdrohne.com (Auftragnehmer) vertreten durch Kursnet UG, IT Medien Service, Schmidtkuhlsweg 3, 27607 Langen, und seinem Auftraggeber kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Gegenstand dieses Vertrages ist die Dienstleistung zum Erstellen von Luftaufnahmen mit einer Filmdrohne im Sinne von Filmdrohne.com. Optional werden die vom Auftragnehmer erstellten Filmaufnahmen bzw. Fotoaufnahmen verarbeitet oder für die weitere Verarbeitung durch Dritte (vom Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen) optimiert. Der Umfang der oben beschriebenen Dienstleistung richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Festlegungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der vorab vereinbart und schriftlich fixiert wurde.
Einsatzpersonal
In der Regel werden für die Umsetzung des Auftrages 2 Mitarbeiter (Pilot, Camoperator bzw. Sicherungspersonal) eingesetzt. Dies richtet sich nach der jeweiligen vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber.
Einsatztechnik
Eingesetzt wird grundsätzlich das aktuelle Fluggerät und die hierfür benötigte Peripherie, Steuer- und Kontrolltechnik.
Kameratechnik
Folgende Modelle setzen wir für Standard – Luftaufnahmen ein: Sony HDR-CX730. Der Einsatz anderer Kameramodelle erfolgt nach Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Wetterlage vor Ort
Bei starken Winden über Stärke 4 und/oder Regenfall können keine Flüge stattfinden. Über eine Durchführung der geplanten Flüge entscheidet in letzter Instanz der Auftragnehmer.
Ausfallrisiken
Wird der Einsatz vom Auftraggeber zum Beispiel aufgrund unvorhersehbarer Abläufe 2 Wochen vor dem festgelegten Datum abgesagt, kann er in gemeinsamer Absprache auf einen späteren Zeitpunkt, jedoch nicht länger als 3 Monate, verschoben werden. Bei einer vollständigen Absage leistet der Auftraggeber eine Ausfallsumme i. H. von 25% der ursprünglichen vereinbarten Auftragssumme.
Wird der Einsatz vom Auftraggeber eine Woche vor dem festgelegten Datum abgesagt, leistet der Auftraggeber eine Ausfallsumme i. H. von 50% der ursprünglichen vereinbarten Auftragssumme. Wird der Auftrag vom Auftraggeber innerhalb von 2 Tagen vor dem geplanten Einsatztermin abgesagt, dann leistet der Auftraggeber i. H. 80% der ursprünglichen vereinbarten Auftragssumme.
Sollten dem Auftragnehmer bei Absage oder Verschiebung bereits Kosten für zum Beispiel Unterkunft, Mietfahrzeug, Anreise per Flug oder Bahn entstanden sein, so hat der Auftraggeber diese Kosten zu erstatten.
Sicherheit
Der Auftragnehmer ist mit einer weltweit (außer USA und Kanada) gültigen Lufthaftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden (Mensch, Material) in Höhe von 3 Millionen EUR abgesichert. Die Entscheidung und Durchführung von gegebenenfalls riskanten Flügen mit der Filmdrohne für den Auftraggeber obliegt dem Auftragnehmer.
Gestellte Technik
Für die vom Auftraggeber gestellte Aufnahmetechnik und weitere Ausstattungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Datenübergabe
Die Übergabe der Aufnahmedaten erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber entweder direkt vor Ort oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes per Zusendung eines Datenträger oder aber einer Zurverfügungstellung zum Download auf einem Server.
Kosten
Die Kosten für den jeweiligen Einsatz und Einsatzzeitraum werden vorab mit dem Auftraggeber vereinbart. Sie enthalten die aktuellen Einsatz- und Reisekosten. Spesen und eventuell weitere Kostenpositionen für Übernachtungen im Hotel, Leihfahrzeuge, Sondertechnik, usw..
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Ausführung der Leistung. Eine Begleichung der vollen vereinbarten Rechnungssumme ist auch dann verbindlich, wenn aufgrund besonderer Umstände (siehe Punkt “Sicherheit”) nicht alle geplanten Flüge und Einsätze stattfinden konnten. Ausnahme: Eine schriftliche Vereinbarung, die vor Ort zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber hinsichtlich eines reduzierten Preises getroffen wurde.
Ausgleich von Rechnungen
Die Begleichung der Rechnung erfolgt ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung. Nach Eingang der Rechnungssumme werden dem Auftraggeber die erstellten Daten zur Verfügung gestellt.
Weitere Nutzung des Aufnahmematerials
Der Auftragnehmer darf Teile des erstellten Filmmaterials unter vorbehaltlicher Nennung des Auftraggebers bzw. Endkunden für Referenzzwecke verwenden, wenn vorab nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichungen, Sonderregelungen
Abweichende Regelungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in einzelnen Punkten gelten nur, wenn sie schriftlich dokumentiert wurden.
Der Gerichtsstand für den Auftragnehmer ist 27607 Geestland – Langen (Deutschland).
Stand: 10. 10. 2009