SICHERHEIT wird bei uns nicht nur auf der Webseite groß geschrieben. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben für die Nutzung von Filmdrohnen. Das Fliegen von “unbemannten Luftfahrtsystemen” ist u.a. im §16 der LuftVerkehrs-Ordnung geregelt.
Alle unsere Flüge finden gewerblich versichert und rechtlich abgesichert statt. Unsere zertifizierten Piloten beherrschen ihre Drohnen und verfügen über eine Luftfahrthaftpflichtversicherung und über behörtliche Aufstiegsgenehmigungen der jeweiligen Bundesländer und darüber hinaus.
Unsere Drohnen dürfen nicht eingesetzt werden über:
- Menschenansammlungen
- Katastrophen- oder Unglücksorten (außer von Behörden genehmigt)
- JVA, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und militärischen Anlagen.
- für Spionage- oder Paparazziaufgaben
Unsere Drohnen können nicht oder nur bedingt eingesetzt werden:
Bei Regen, Schneefall und stark böigem Wind. In diesem Fall bieten wir Ihnen immer einen kostenlosen Ersatztermin für diesen Auftrag innerhalb des nächsten Monats oder einen Folgeauftrag an.
Wenn Sie Fragen zur Umsetzbarkeit eines Projekts haben, dann kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie gerne und kostenlos.